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Unsere Teichordnung

Forellenzucht & Angelpark Caster – Ihr Fachmann für frische Forellen


Kinder

Kinder bis einschließlich 10 Jahre haben freien Eintritt, wenn sie in Begleitung eines Erwachsenen (min. 18 Jahre alt) sind und die Begleitperson den eingesetzten Fisch bezahlt hat.
Die Kinder dürfen unter Aufsicht der Begleitperson unter Beachtung des Bundesfischereirecht mit einer Rute angeln.
Die Verantwortung für das Handeln des Kindes obliegt der Begleitperson.



Wichtige Hinweise

Spoons, Spinner und Wobbler sind mit Einzelhaken erlaubt.
Blinker, Anfüttern, Futterkörbchen und lebender Köderfisch sowie das Ausnehmen der Fische am Gewässer ist verboten.

Der Setzkescher ist verboten.

Der Fischereischein ist Voraussetzung für den Erwerb der Besatzkarte. Die Erlaubnis wird für zwei Handangeln erteilt. Es darf nur die Person fischen, die eine Besatzkarte gelöst hat. Es ist nicht gestattet, Angelgeräte auszulegen, ohne das der Angler zugegen ist.

Es darf nur am Bezahlten Teich Geangelt werden

Benutzen Sie für den Abfall bitte unbedingt die am Haus bereitgestellten Müllbehälter! Einige Angler benutzen die Teichanlage als Mülldeponie, das ist nicht gestattet. Auch eine leere Zigarettenpackung ist Müll.

Das Betreten von Uferböschungen und Hängen ist verboten.



Teichordnung

Grundsätzlich darf unsere Anlage jeder betreten, der Ruhe und Erholung in der Natur sucht. Mit dem Betreten der Anlage gilt die Teichordnung als anerkannt. Jegliches Betreten und Befahren der Anlage geschieht auf eigene Gefahr. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.

Eltern haften für Ihre Kinder.

  • 1. Das Tierschutzgesetz ist zwingend zu befolgen.
  • 2. Das Angeln ist überwiegend nur mit gültigem Fischereischein gestattet.
  • 3. In den gekennzeichneten Besatz und Ruhezonen ist das Angeln strengstens verboten.
  • 4. Das Mitführen von Hakenlöser, Unterfangkescher und Betäubungsgerät ist Pflicht.
  • 5. Lebendhalterung ist nicht gestattet. Die gefangenen und getöteten Fische dürfen nur am Schlachtplatz ausgenommen werden. Bei hohen Temperaturen hat der Gast durch geeignete Mittel dafür zu sorgen, dass ein Verderben des Fangs verhindert wird (z. B. Kühlbox).
  • 6. Es dürfen je Angler maximal 2 Angeln mit je einem Ein Haken verwendet werden.
  • 7. Ein Reißen der Fische ist nicht gestattet. Zur Landung der Fische ist grundsätzlich ein Unterfangkescher vorgeschrieben.
  • 8. Fangfähige Fische sind unverzüglich zu betäuben und unmittelbar darauf zu töten. Erst im Anschluss darf der Angelhaken entfernt werden. Die gefangenen Fische sind Eigentum des Karteninhabers.

Für die Ergiebigkeit des Fanges wird keine Garantie übernommen.

  • 9. Beim Angeln ist Rücksicht auf den Nachbarn zu nehmen und das friedliche Miteinander nicht stören.
  • 10. Der übermäßige Genuss von Alkohol ist verboten. Weiterhin weisen wir auf das gültige Jugendschutzgesetz hin.
  • 11. Jegliche Art von Anfüttern ist verboten.
  • 12. Wer sich von seinem Angelplatz entfernt, muss seine Ruten aus dem Wasser entnehmen!
  • 13. Für Schäden die der Angler sich selbst, oder anderen Personen zufügt, und auch für Folgeschäden ist er selbst verantwortlich und haftbar.
  • 14. Der Angelplatz ist sauber zu verlassen. Angelschnur, Haken, Madendosen, Kronkorken, Zigarettenkippen oder ähnliches gehören nicht in die Natur.

Benutzt bitte bereitgestellte Abfallbehälter.

  • 15. Jeder Angler (Besucher) muss ohne Anspruch auf Entschädigung die Anlage verlassen
  • 16. Erlaubt sind alle Angelmethoden lt. Fischereigesetz. Einschränkungen werden bekannt gegeben.
  • 17. Der Angler hat für waidgerechtes, ruhiges Verhalten am Gewässer zu sorgen. Jeder Angler ist verpflichtet, die Natur, die Landschaft und die anderen Lebewesen vor Beeinträchtigung und Störung zu schützen!

Besonderheiten

Es ist gestattet mit Naturködern, Teigmischungen, Gummiwürmern, Maden, Plättchen zu Angeln und am Vorfach Gummikunstköder nicht Länger als 5 cm.
Das Angeln mit Kunstködern, Wobbler und Spinner ist nur mit einem Haken gestattet.
Drillinge und Zwillingshaken dürfen aus Fischschutzgründen nicht verwendet werden.

Forellenzucht & Angelpark Caster

Anschrift
Feyermühle
53894 Mechernich


Kontakt
(0 24 43) 2773

[protected email address]


Sommeröffnungszeiten

(01. März bis 30. September)

Angelteiche

Einlaß:
7:00 Uhr – 7:30 Uhr
Angelzeit:
täglich außer Mittwoch: 07:00 Uhr – 18:00 Uhr

Mittwoch Ruhetag

Sonntags ist der Schlachtraum nur bis 15:00 Uhr geöffnet!

Fischverkauf

Mo, Di, und Do – Sa:
7:00 Uhr – 17:00 Uhr
Sonntag:
07:00 Uhr – 15:00 Uhr

Mittwoch Ruhetag