Kinder bis einschließlich 10 Jahre haben freien Eintritt, wenn sie in Begleitung eines Erwachsenen (min. 18 Jahre alt) sind und die Begleitperson den eingesetzten Fisch bezahlt hat.
Die Kinder dürfen unter Aufsicht der Begleitperson unter Beachtung des Bundesfischereirecht mit einer Rute angeln.
Die Verantwortung für das Handeln des Kindes obliegt der Begleitperson.
Spoons, Spinner und Wobbler sind mit Einzelhaken sind erlaubt.
Blinker, Anfüttern, Futterkörbchen und lebender Köderfisch sowie das Ausnehmen der Fische am Gewässer ist verboten.
Der Setzkescher ist verboten.
Der Fischereischein ist Voraussetzung für den Erwerb der Besatzkarte. Die Erlaubnis wird für zwei Handangeln erteilt. Es darf nur die Person fischen, die eine Besatzkarte gelöst hat. Es ist nicht gestattet, Angelgeräte auszulegen, ohne das der Angler zugegen ist.
Es darf nur am Bezahlten Teich Geangelt werden
Benutzen Sie für den Abfall bitte unbedingt die am Haus bereitgestellten Müllbehälter! Einige Angler benutzen die Teichanlage als Mülldeponie, das ist nicht gestattet. Auch eine leere Zigarettenpackung ist Müll.
Das Betreten von Uferböschungen und Hängen ist verboten.
Grundsätzlich darf unsere Anlage jeder betreten, der Ruhe und Erholung in der Natur sucht. Mit dem Betreten der Anlage gilt die Teichordnung als anerkannt. Jegliches Betreten und Befahren der Anlage geschieht auf eigene Gefahr. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.
Eltern haften für Ihre Kinder.
Es ist gestattet mit Naturködern, Teigmischungen, Gummiwürmern, Maden, Plättchen zu Angeln und am Vorfach Gummikunstköder nicht Länger als 5 cm.
Das Angeln mit Kunstködern, Wobbler und Spinner ist nur mit einem Haken gestattet.
Drillinge und Zwillingshaken dürfen aus Fischschutzgründen nicht verwendet werden.
Anschrift
Feyermühle
53894 Mechernich
Montag | 08:00 - 17:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 17:00 Uhr |
Mittwoch | Ruhetag, außer an Feiertagen |
Donnerstag | 08:00 - 17:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 17:00 Uhr |
Samstag | 08:00 - 17:00 Uhr |
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